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Parlamentarische Anfrage - E-003290/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-003290/2021(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

Der Rat hat die Kommission nach Artikel 218 AEUV zur Aufnahme von Verhandlungen über internationale Abkommen mit Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, dem Libanon, Marokko, Tunesien und der Türkei (Juni 2018) und mit Neuseeland (Mai 2020) ermächtigt und ist damit den auf den operativen Bedarf von Europol gestützten Empfehlungen der Kommission gefolgt. Die Abkommen werden den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen Behörden dieser Länder erlauben. Die Verhandlungen mit Neuseeland und der Türkei sind weit fortgeschritten. Mit den anderen Ländern finden Kontakte auf unterschiedlichen Ebenen statt.

Die Ermächtigungen des Rates umfassen spezifische Verhandlungsrichtlinien, um im Einklang mit den anwendbaren EU-Rechtsvorschriften geeignete Datenschutzgarantien zu gewährleisten. Die Verhandlungen mit den einzelnen Ländern sind entsprechend dem bestehenden Rechtsrahmen (insbesondere den bestehenden Datenschutzbestimmungen) unterschiedlich komplex, und so gibt es auch unterschiedliche Fristen. Die Kommission beabsichtigt derzeit nicht, die Aufnahme neuer Verhandlungen über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den zuständigen Behörden anderer Drittländer zu empfehlen. Die Kommission wird das Europäische Parlament und den Rat zu gegebener Zeit über ihre Beurteilung der Datenschutzbestimmungen der vor dem 1. Mai 2017 geschlossenen Kooperationsabkommen zwischen Europol, Drittländern und internationalen Organisationen informieren und ggf. über die Notwendigkeit, diese Abkommen zu überarbeiten, in Kenntnis setzen.

Letzte Aktualisierung: 21. September 2021
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