Antwort von Virginijus Sinkevičius im Namen der Europäischen Kommission
10.8.2021
Als Österreich das Natura-2000-Gebiet AT 2250-000 Koralpe vorschlug, war der Kommission bekannt, dass das vorgeschlagene Schutzgebiet — wie von Kammerer et al. (2014) dargelegt — nicht alle Flächen des Lebensraumtyps 6520 (Berg-Mähwiesen) bzw. des prioritären Lebensraumtyps 6230* (artenreiche montane Borstgrasrasen) beinhaltete.
Lebensräume der in Anhang I der FFH-Richtlinie[1] aufgeführten Typen müssen nicht in vollem Umfang in das Natura-2000-Netzwerk des Mitgliedstaats, in dem sie sich befinden, aufgenommen werden. Die Kommission akzeptierte den Vorschlag für das Gebiet aufgrund der Argumente, mit denen die österreichischen Behörden dargelegt hatten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen würden, um in der kontinentalen biogeografischen Region in Österreich für beide Lebensraumtypen einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten.
- [1] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).