• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-003367/2021(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-003367/2021(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht über den Stand der Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen und ‐vereinbarungen der EU. Bei der letzten Sitzung, die am 23. März 2021 stattfand, wurden auch die Rückführungen nach Afghanistan und die bevorstehende Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit Afghanistans und der EU im Bereich Migration[1] erörtert.

Angesichts der sich rasch verschlechternden Sicherheitslage und des Sturzes der afghanischen Regierung ist die Kommission der Auffassung, dass die derzeitige Lage in Afghanistan eindeutig keine Garantien für die Achtung der Grundrechte und die Sicherheit von Rückkehrern bietet. Weitere Einzelheiten sind der Erklärung von Kommissarin Johansson zur Lage in Afghanistan vom 18. August 2021 zu entnehmen.[2] Die Kommission erkennt an, dass die Mitgliedstaaten nicht beabsichtigen, Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen.

Die Vereinigten Staaten sowie einige Länder, die NATO-Truppen entsenden, setzen Programme um, um die afghanischen Ortskräfte, die mit ihnen zusammengearbeitet haben und nach dem Abzug ausländischer Streitkräfte Schutz vor möglichen Repressalien der Taliban suchen, unter anderem mittels Umsiedlungen zu unterstützen. Konkrete Maßnahmen in diesem Zusammenhang werden für örtliche Bedienstete durchgeführt, die in der EU-Delegation und in der Außenstelle des Europäischen Amts für Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) in Kabul beschäftigt sind.

Letzte Aktualisierung: 15. September 2021
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen