Verwendung unsicherer Verschlüsselungsstandards
1.7.2021
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003397/2021
an den Rat
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Der Beschluss 2008/616/JI des Rates sieht in Bezug auf den Austausch von DNA-Daten vor, dass die „Verschlüsselungsalgorithmen AES (Advanced Encryption Standard) mit einer Schlüssellänge von 256 Bit und RSA mit einer Schlüssellänge von 1 024 Bit“ sowie der „Hash-Algorithmus SHA-1“ verwendet werden. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sieht dasselbe vor. Allerdings ist der SHA-1-Hash-Algorithmus seit 2017 effektiv gebrochen, während die 1 024-Bit-RSA-Verschlüsselung anfällig für Brute-Force-Angriffe durch leistungsfähigere moderne Rechner ist.
- 1.Welche Verschlüsselung und Hash-Algorithmen und welche Schlüssellängen werden derzeit für den grenzüberschreitenden Austausch von DNA-Daten und Fingerabdruckdaten verwendet?
- 2.Werden die oben genannten Rechtsvorschriften aktualisiert, um eine Verschlüsselung nach dem neuesten Stand der Technik vorzuschreiben, und wenn ja, wann?
- 3.Gibt es bei anderen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen oder der polizeilichen Zusammenarbeit Verpflichtungen zur sicheren Verschlüsselung personenbezogener Daten? Wenn ja, stellen Sie bitte eine Liste zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2021