Gemeinsame Antwort von Mairead McGuinness im Namen der Europäischen Kommission
28.10.2021
Die Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister wird aufgrund eines konkreten Antrags des Europäischen Parlaments auf ein „Pilotprojekt — Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ im Rahmen des EU-Haushaltsplans für 2020[1] durchgeführt. Auf diesen Antrag hin veröffentlichte die Kommission am 16. Juli 2021 eine Ausschreibung. Eine solche Studie, die auf Antrag des Europäischen Parlaments durchgeführt wird, wird etwaigen künftigen politischen Initiativen der Europäischen Kommission nicht vorgreifen, die weiterhin den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung, insbesondere der Verpflichtung zur Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzung, unterliegen werden.
Die Frage der Finanzierung würde in jeder möglichen Folgenabschätzung berücksichtigt werden.
Ziel der Studie ist es, die Durchführbarkeit des Projekts aus allen Blickwinkeln zu bewerten und dabei auch operative und rechtliche Aspekte, insbesondere den Schutz der Grundrechte und der personenbezogenen Daten, zu berücksichtigen. In der Leistungsbeschreibung wird deutlich hervorgehoben, dass jede mögliche Option für die Gestaltung und Funktionsweise eines Europäisches Vermögensregisters die oben genannten rechtlichen Anforderungen erfüllen und insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung[2] der EU im Einklang stehen muss.