Neues Gesetz über Ausweisungen und Rückführungsverfahren in Griechenland
10.9.2021
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004183/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Konstantinos Arvanitis (The Left), Dimitrios Papadimoulis (The Left), Stelios Kouloglou (The Left), Elena Kountoura (The Left), Cornelia Ernst (The Left), Dietmar Köster (S&D), Domènec Ruiz Devesa (S&D), Tineke Strik (Verts/ALE), Erik Marquardt (Verts/ALE), Ernest Urtasun (Verts/ALE), Clare Daly (The Left), Pernando Barrena Arza (The Left), José Gusmão (The Left), Anne-Sophie Pelletier (The Left), Leila Chaibi (The Left), Marisa Matias (The Left), Sira Rego (The Left), Malin Björk (The Left), Eugenia Rodríguez Palop (The Left), Milan Brglez (S&D), Damien Carême (Verts/ALE), Salima Yenbou (Verts/ALE)
Am 3. September 2021 verabschiedete das griechische Parlament ein Reformgesetz über Ausweisungen und Verfahren zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, das ausschließlich von einer Mehrheit der Regierungspartei verabschiedet wurde.
In der Entwurfsphase äußerte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, ernsthafte Vorbehalte gegen den Gesetzesentwurf und forderte gewissermaßen dessen Rücknahme, da er „nicht im Einklang mit den Menschenrechtsnormen steht“ und dadurch „die lebensrettende Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen und ihre Fähigkeit zur Überwachung der Menschenrechte in der Ägäis ernsthaft behindern würden“.
- 1.Ist die Kommission der Auffassung, dass dieses neue Gesetz und insbesondere dessen Paragraph 40, mit dem Beschränkungen eingeführt werden, die im Wesentlichen nichtstaatlichen Organisationen verbieten, Rettungsmaßnahmen auf See durchzuführen oder zu unterstützen, und diese unter Strafe stellen, mit der Verpflichtung der griechischen Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte und den einschlägigen Leitlinien der Kommission vereinbar ist[1]?
- 2.Billigt die Kommission die tendenziöse Methode, mit der Paragraph 40 nach Ablauf des Zeitraums der öffentlichen Konsultation eingeführt wurde?
- 3.Ist die Kommission der Auffassung, dass die griechische Regierung durch die Einschränkung aller maßgeblichen Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen das Recht auf Asyl, die Gewährleistung eines Rechtswegs für alle Rückführungsverfahren, die Nichtzurückweisung und die Unterbindung einer automatischen, rechtswidrigen Masseninhaftierung beschneidet?
- [1] Leitlinien der Kommission vom 23. September 2020 zur Anwendung der EU-Vorschriften betreffend die Definition und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (C(2020)6470).