EU-Daten über Rückwürfe von Makrelenhai im Rahmen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT)
16.9.2021
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004276/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Anja Hazekamp (The Left), Caroline Roose (Verts/ALE), Rosa D'Amato (Verts/ALE), Manuela Ripa (Verts/ALE), Tilly Metz (Verts/ALE), Karen Melchior (Renew), Francisco Guerreiro (Verts/ALE), Claude Gruffat (Verts/ALE), Pascal Durand (Renew), Grace O'Sullivan (Verts/ALE), Aurore Lalucq (S&D), Predrag Fred Matić (S&D), Róża Thun und Hohenstein (PPE), Michal Wiezik (PPE), Ernest Urtasun (Verts/ALE), Malin Björk (The Left), Manuel Bompard (The Left), Yannick Jadot (Verts/ALE)
Anfang Juli wurden auf einer Zwischentagung der ICCAT zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen für den Makrelenhai erörtert. Auf dieser Tagung sprach sich die EU gegen ein vollständiges Verbot der Zurückhaltung der Art aus, obwohl ein solches Verbot von Wissenschaftlern der ICCAT empfohlen wurde.
Die von der EU übermittelten Fangdaten in Bezug auf den Makrelenhai haben gezeigt, dass die von spanischer und portugiesischer Seite getätigten Fänge weit über die Grenzen der Nachhaltigkeit hinaus zunehmen und keine obligatorischen Daten über lebende oder tote Rückwürfe umfassen. Es ist nach wie vor sehr schwierig, die Gesamtsterblichkeit von Makrelenhai im Nordatlantik infolge der Fischereitätigkeiten der EU zu bestimmen.
Darüber hinaus überstiegen die Fänge im Jahr 2020 erheblich die Fangbeschränkung von 350 Tonnen, die von der EU im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) als nicht nachteilig für den Erhaltungszustand festgelegt wurde.
- 1.Wie hoch ist die geschätzte Gesamtmortalität des Makrelenhais im Nordatlantik im Jahr 2020, und wie hoch ist der Anteil der EU daran? Schließt dies Rückwürfe ein und steht dies im Einklang mit der von der EU im Rahmen des CITES als nicht nachteilig für den Erhaltungszustand festgelegten Fangbeschränkung?
- 2.Kann die Kommission alle Maßnahmen zur Verringerung der Beifänge, zu deren Unterstützung die EU bereit ist, im Einzelnen darlegen?
- 3.Wird die Kommission eine Gesamtobergrenze für die Sterblichkeit (einschließlich Anlandungen, toter Rückwürfe und Sterblichkeit nach der Freisetzung) unterstützen und welche Maßnahmen werden ergriffen, um weitere Fänge und Mortalität über diese Grenze hinaus zu verhindern?
Unterstützer[1]
- [1] Diese Anfrage wird von einem Mitglied unterstützt, das nicht mit den Verfassern bzw. Verfasserinnen identisch ist: Eleonora Evi (Verts/ALE)