Betrifft: Massentötung von Delfinen und Walen auf den Färöern und die Rolle der dänischen Behörden
Jedes Jahr findet auf den Färöern die als grindadráp bekannte Massentötung von Delfinen und Walen statt. Am 12. September 2021 wurden dabei über 1 400 Weißseitendelfine getötet. Dies ist eine der größten Massentötungen von Weißseitendelfinen in der Geschichte dieser Tradition auf den Färöern und ein besonders exzessiver Akt der Tierquälerei.
Die Färöer unterliegen weder dem EU-Recht noch dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention), wenngleich sie eine Reihe von bilateralen Abkommen in den Bereichen Fischerei, Handel und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit geschlossen haben. Das jährliche Schlachten wird auch von dänischen Behördenvertretern erleichtert und unterstützt, unterliegt aber einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Habitat-Richtlinie, die den Mitgliedstaaten alle Formen der absichtlichen Störung, des Fangs und der Tötung von Walen und Delfinen verbietet.
1. Ist die Kommission der Auffassung, dass die Ermöglichung der grindadráp seitens der dänischen Behörden einen Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schutz von Walen und Delfinen darstellt?
2. Wird die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, um mit den ihr zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Instrumenten ein Ende dieser Massentötung zu erreichen?
3. Wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen wie der Internationalen Walfangkommission zusammenarbeiten, um Weißseitendelfine und Grindwale zu schützen?