Google sperrt Internetwerbung unabhängiger Reparaturwerkstätten
6.12.2021
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005411/2021/rev.1
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Anna Cavazzini (Verts/ALE), David Cormand (Verts/ALE), Patrick Breyer (Verts/ALE), Sara Matthieu (Verts/ALE), Kim Van Sparrentak (Verts/ALE), Rasmus Andresen (Verts/ALE)
Mitte 2019 begann Google mit der Sperrung der Werbung unabhängiger Reparaturwerkstätten, wodurch Tausenden von Unternehmen die Möglichkeit genommen wurde, ihre Dienste im Internet zu bewerben. Deshalb forderten Reparaturinitiativen, Unternehmen sowie Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen die Generaldirektion Wettbewerb (GD COMP) auf, diesen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu verbieten, da er einen rechtswidrigen Eingriff in den Markt für Reparaturen darstellt. Daraufhin versicherte die GD COMP, das Thema in einem Dialog mit Google zur Sprache gebracht zu haben. Zwei Jahre später erlaubt Google nach wie vor Werbung von Herstellern und deren zugelassenen Reparaturwerkstätten, blockiert aber gleichzeitig weiterhin Werbung von unabhängigen Reparaturwerkstätten.
Um die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen, kündigte die Kommission ihren Vorschlag zum Recht auf Reparatur an, für den unabhängige Werkstätten von entscheidender Bedeutung sind, und legte im Dezember 2020 ihren Vorschlag zum Gesetz über digitale Märkte vor, um gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen.
- 1.Welche weiteren konkreten Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um gegen den rechtswidrigen Eingriff von Google vorzugehen?
- 2.Inwieweit wird der Vorschlag der Kommission zum Gesetz über digitale Märkte dem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google entgegenwirken?