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Parlamentarische Anfrage - E-005551/2021Parlamentarische Anfrage
E-005551/2021

Vereinbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts mit dem EU-Recht

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-005551/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)

In den vergangenen zehn Jahren hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine fundierte Rechtsprechung zur Vereinbarkeit internationaler Gerichte mit dem EU-Recht entwickelt[1].

In seinem Urteil in der Rechtssache Paul Miles u. a./Europäische Schulen (2011) stellte der EuGH Folgendes fest: „Die Beschwerdekammer stellt [...] kein solches [...] Mitgliedstaaten gemeinsames Gericht dar [...]. Während [...] das Verfahren vor [dem Benelux-Gerichtshof] ein Zwischenstreit in den vor den nationalen Gerichten anhängigen Verfahren ist, nach dessen Abschluss die endgültige Auslegung der den Beneluxstaaten gemeinsamen Rechtsvorschriften feststeht [...], weist die Beschwerdekammer keine derartigen Verbindungen zu den Gerichtssystemen der Mitgliedstaaten auf.“

Das Kriterium des EuGH für ein „solches [...] Mitgliedstaaten gemeinsames Gericht“ ist, dass es funktionale Verbindungen zu den Gerichten der Mitgliedstaaten haben sollte, wenn es EU-Recht anzuwenden und mit dem EuGH zusammenzuarbeiten hat.

Letzte Aktualisierung: 6. Januar 2022
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