Parlamentarische Anfrage - E-000206/2022(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000206/2022(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

1. Da die Frage zur Dialekterkennungssoftware vollständig in die Zuständigkeit der einschlägigen EU-Agenturen fällt, könnten den Damen und Herren Abgeordneten zusätzliche Informationen von den Agenturen zur Verfügung gestellt werden.

2. Die Kommission erfasst die von den Damen und Herren Abgeordneten beantragten Daten nicht. Diese betreffen individuelle Asylverfahren, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Über Asylanträge wird auf Grundlage einer Einzelfallprüfung positiv oder negativ beschieden. Die Dialektanalyse kann als ein Hilfsmittel in diesem Verfahren eingesetzt werden.

3. Die Kommission hat die betreffende Software nicht erworben und ein Ankauf durch einen Mitgliedstaat fällt in dessen alleinige Zuständigkeit. Nach dem Kenntnisstand der Kommission wurden für den Ankauf dieser Software keine EU-Mittel eingesetzt.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2022
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