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Parlamentarische Anfrage - E-000440/2022(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000440/2022(ASW)

Antwort von Didier Reynders im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission verurteilt aufs Schärfste jeden illegalen Zugang zu Kommunikationssystemen und jede Form des unrechtmäßigen Abfangens der Kommunikation von Nutzern. Jeder Versuch der nationalen Sicherheitsdienste, illegal auf Daten von Bürgern, einschließlich Journalisten, Aktivisten der Zivilgesellschaft oder politischen Gegnern, zuzugreifen, ist inakzeptabel.

Die Europäische Union verfügt über einen soliden Rechtsrahmen für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Dieser Rahmen muss eingehalten werden, und unabhängigen Aufsichtsbehörden, einschließlich der Datenschutzbehörde und der nationalen Gerichte, kommt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle zu. Die Kommission erwartet, dass diese Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle ihre Aufsichtsbefugnisse in vollem Umfang nutzen, um die Vorwürfe in Bezug auf die Spähsoftware „Pegasus“ gründlich zu untersuchen und das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen.

Die Kommission stellt fest, dass die ungarische Datenschutzbehörde den Abschluss ihrer Ermittlungen in dieser Angelegenheit angekündigt hat und dass die Ermittlungen der regionalen Ermittlungsstelle der ungarischen Staatsanwaltschaft in Budapest noch nicht abgeschlossen sind. Die Kommission verfolgt die Angelegenheit weiterhin aufmerksam und sammelt diesbezüglich Informationen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))[1] schreibt vor, dass die Aufsichtsbehörden völlig unabhängig handeln. Sollten einschlägige Hinweise auf eine mangelnde Unabhängigkeit oder Wirksamkeit der Datenschutzbehörden hindeuten, könnte die Kommission erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Letzte Aktualisierung: 27. April 2022
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