Betrifft: Unbezahlte Praktika in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Die EU behauptet zwar, in Beschäftigungsfragen für Chancengleichheit und Gleichbehandlung zu sorgen, erlaubt aber nach wie vor unbezahlte Praktika in ihren Institutionen. Unbezahlte Praktika gibt es nach wie vor im Europäischen Rat und in einigen anderen EU-Einrichtungen. Selbst wenn diese Praktika als Teil einer Studienanforderung absolviert werden, begünstigen sie junge Menschen aus der Mittel- und Oberschicht, die ihre Kosten selbst tragen können, was diejenigen benachteiligt, die sich dies nicht leisten können. Die gewährte Unterstützung, eine Restaurantkarte im Wert von 125 EUR pro Monat, sollte nicht als Vergütung angesehen werden.
In einigen Mitgliedstaaten gibt es Kampagnen gegen unbezahlte Praktika, und das Europäische Parlament hat sie bereits verboten. Das Parlament hat auch eine Stärkung der Jugendgarantie gefordert und die Schaffung eines Rechtsinstruments vorgeschlagen, um eine angemessene Vergütung für alle Ausbildungsplätze, Praktika und Lehrstellen zu gewährleisten. Generell sollten angesichts der Krise, die durch die Pandemie für die Jugendbeschäftigung entstanden ist, Maßnahmen ergriffen werden, um alle unbezahlten Praktika in den EU-Institutionen und in den Mitgliedstaaten zu verbieten. Die EU muss mit gutem Beispiel vorangehen und diese Praxis verbieten.
Kann der Europäische Rat in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:
1. Werden Anstrengungen unternommen, um unbezahlte Praktika im Europäischen Rat zu verbieten? Wenn nicht, warum nicht?
2. Wie gewährleistet der Europäische Rat derzeit einen guten Lebensstandard für seine unbezahlten Praktikanten?