Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000845/2022 an die Kommission Artikel 138 der Geschäftsordnung Patrick Breyer (Verts/ALE)
Betrifft: Einsatz von Technologie zur Prüfung der Anträge von Asylbewerbern und zur Überprüfung ihrer Identität
In einer aktuellen Studie mit dem Titel „Invading Refugees‘ Phones: Digital Forms of Migration Control“(1) (Das Eindringen in die Telefone von Migranten: Digitale Möglichkeiten der Migrationskontrolle), weist eine deutsche nichtstaatliche Organisation darauf hin, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge technische Möglichkeiten der Extraktion mobiler Daten zur Identifizierung von Asylbewerbern einsetzt.
1. Nutzen Frontex oder andere EU-Agenturen solche Technologien oder stellen sie diese zur Feststellung der Identität bereit? Wenn ja, machen Sie bitte entsprechende Angaben zu den einzelnen Unternehmen und geben Sie an, welche Art von Software verwendet wird und in welchen Ländern?
2. Wie viele Asylanträge wurden abgelehnt, weil die personenbezogenen mobilen Daten des Antragstellers nahelegen, dass sie tatsächlich aus einem sicheren Drittstaat stammen und nicht aus dem Land, das sie angegeben haben? Bitte listen Sie diese Informationen jeweils nach der Behörde und dem Jahr auf.
3. Algorithmen können verwendet werden, um Asyl-, Visum- und Aufenthaltsgenehmigungen zu prüfen oder die mit einem Antragsteller verbundenen Risiken zu bewerten, aber Details zu diesen Praktiken sind möglicherweise nicht immer öffentlich. Welche Informationen hat die Kommission über die derzeitige Praxis der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen? Bitte listen Sie diese Informationen jeweils nach dem Land und der Behörde auf.