Parlamentarische Anfrage - E-001912/2022(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001912/2022(ASW)

Antwort von Virginijus Sinkevičius im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission verfolgt den Bau der Mauer an der polnisch-belarussischen Grenze als Teil der umfassenderen Anstrengungen zur Sicherung der Ostgrenze Polens, die angesichts der derzeitigen Sicherheitslage eine Priorität darstellt, und überwacht gleichzeitig die Anwendung der EU-Rechtsvorschriften, auch im Umweltbereich. In diesem Zusammenhang richtete die Kommission am 29. April 2022 ein Schreiben an die polnischen Behörden, in dem sie auf die Verpflichtungen aus der Habitat-Richtlinie[1], insbesondere aus Artikel 6 Absätze 3 und 4, hinwies und die Behörden aufforderte, zu erläutern, wie diesen Verpflichtungen im Falle dieses Projekts nachgekommen wurde. Bis zum 8. Juni 2022 hatten die Kommissionsdienststellen noch keine Antwort auf das Schreiben erhalten. Sobald die Kommission die Antwort der polnischen Behörden erhalten und geprüft hat, wird sie über die nächsten Schritte entscheiden.

Was die Einstellung der Baumaßnahmen im Rahmen des Projekts betrifft, so ist die Kommission nicht befugt, den Mitgliedstaaten eine solche Maßnahme aufzuerlegen. Nur der Gerichtshof der Europäischen Union kann die Einstellung eines Projekts durch Erlass einer einstweiligen Anordnung[2] verfügen, wenn ein Mitgliedstaat wegen Verstoßes gegen EU-Recht vor den Gerichtshof gebracht wurde. Dies ist jedoch bei diesem Projekt nicht der Fall, da derzeit kein Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Mauer an der polnischen Grenze anhängig ist.

Letzte Aktualisierung: 5. Juli 2022
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