Massenerhebung von DNS-Daten in Europa
30.6.2022
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002377/2022/rev.1
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Gwendoline Delbos-Corfield (Verts/ALE), Saskia Bricmont (Verts/ALE), Sergey Lagodinsky (Verts/ALE), Tineke Strik (Verts/ALE), Patrick Breyer (Verts/ALE)
Gemäß dem Vermerk 5436/22 des Rates zu dem Beschluss 2008/615/JI des Rates („Prüm-Beschluss“) verfügen die Mitgliedstaaten der EU über umfangreiche Mengen personenbezogener Daten in nationalen Datenbanken, darunter auch DNS-Profile. Allein in Frankreich gibt es mehr als sechs Millionen DNS-Profile, zu denen im vergangenen Jahr 200 000 hinzugekommen sind.
In der Rechtssache S. und Marper gegen Vereinigtes Königreich entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 4. Dezember 2008, dass die Aufbewahrung von DNS-Proben von Personen, die festgenommen, aber später freigesprochen wurden oder bei denen die gegen sie erhobenen Vorwürfe fallengelassen wurden, eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre darstellt.
- 1.Wie viele der in den EU-Mitgliedstaaten gespeicherten DNS-Profile können einer Person zugeordnet werden, die später freigesprochen wurde oder bei der die gegen sie erhobenen Vorwürfe fallengelassen wurden? Wie viele dieser DNS-Übereinstimmungen haben anschließend zu Festnahmen und Verurteilungen geführt?
- 2.Wie ist die Massenspeicherung von DNS-Profilen in der EU mit dem Urteil des EGMR von 2008 vereinbar?
- 3.Welche zusätzlichen Schutzgarantien werden im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Prüm-Beschlusses („Prüm II“, (COM(2021)0784) eingeführt, damit hochsensible personenbezogene Daten in allen Mitgliedstaaten der EU angemessen geschützt werden?