Parlamentarische Anfrage - E-002640/2022(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002640/2022(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

1. Der vom Verwaltungsrat von eu-LISA[1] angenommene überarbeitete Zeitplan, in dem die Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems (EES) bis Mitte Mai 2023 vorgesehen ist, wurde vom Rat (Justiz und Inneres) auf seiner informellen Tagung vom 11. Juli 2022 bestätigt.

Von eu-LISA wurde über Herausforderungen bei der fristgerechten Ausführung und Umsetzung bestimmter Meilensteine berichtet, die auf die für die Entwicklung des Einreise-/Ausreisesystems verantwortlichen Auftragnehmer zurückzuführen sind, sodass eine Inbetriebnahme des Systems 2022 nicht mehr möglich ist (Nichtübereinstimmung mehrerer Funktionen mit Vorgaben, Instabilität der Umgebungen, die die Vorbereitungen der Mitgliedstaaten beeinträchtigen).

2. Planungsgemäß soll das Einreise-/Ausreisesystem bis Mitte Mai 2023 voll funktionsfähig sein.

3. Da die Einführung des EES an Grenzübergangsstellen komplex ist, prüft die Kommission potenzielle Herausforderungen für die Mitgliedstaaten und die Beförderungsunternehmer.

Angesichts dessen könnte eine schrittweise Inbetriebnahme erforderlich sein, um ein gewisses Maß an Flexibilität — wenn dies unbedingt erforderlich ist — zu ermöglichen, damit lange Wartezeiten an bestimmten Grenzübergangsstellen vermieden werden. Der schrittweise Ansatz hätte keine Auswirkungen auf das System selbst, das voll funktionsfähig sein wird.

Die Kommission geht nicht davon aus, dass durch die Anwendung dieses Ansatzes signifikante Kosten entstehen werden.

Letzte Aktualisierung: 20. September 2022
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