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Parlamentarische Anfrage - E-003094/2022(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-003094/2022(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

Die Systeme Centaur und Hyperion werden gemeinsam aus dem nationalen Programm Griechenlands 2014‐2020 des Fonds für die innere Sicherheit — Grenzen und Visa (ISF-BV) und der Aufbau‐ und Resilienzfazilität finanziert. Was die Aufbau‐ und Resilienzfazilität betrifft, so gehören die Systeme zu einem umfassenderen Investitionsvorhaben zur Digitalisierung des Migrations‐ und Asylsystems, das im vierten Quartal 2024 abgeschlossen werden soll[1]. Weitere Einzelheiten zu Centaur und Hyperion finden Sie auf der entsprechenden Website der griechischen Regierung[2] und auf der Website der zuständigen Behörde des Ministeriums für Migration und Asyl[3].

Bei allen aus dem Unionshaushalt finanzierten Tätigkeiten müssen die Grundrechte und die Menschenwürde nach Maßgabe der Charta der Grundrechte der Europäischen Union uneingeschränkt geachtet werden. Der Kommission ist der von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments erwähnte Bericht bekannt, und sie überwacht die Durchführung dieser Projekte genau. Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der nationalen Behörden, etwaigen Vorwürfen nachzugehen, den jeweiligen Sachverhalt festzustellen und Rechtsverletzungen ordnungsgemäß zu verfolgen, um sicherzustellen, dass die Unionsmittel nach geltendem europäischen und einzelstaatlichen Recht verwendet werden.

Die Kommission überwacht die Durchführung der Programme der Mitgliedstaaten regelmäßig, wobei sie sowohl Kontrollen vor Ort als auch System‐ und Ex-post-Prüfungen im Hinblick auf die Verwendung der Unionsmittel vornimmt. Im Falle von Fehlern, Unregelmäßigkeiten und Betrug ergreift sie die erforderlichen Maßnahmen und leitet die Wiedereinziehung nicht bestimmungsgemäß ausgegebener Beträge ein.

Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2023
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