• ES - español
  • DE - Deutsch
  • EN - English
  • FR - français
Parlamentarische Anfrage - E-003094/2022Parlamentarische Anfrage
E-003094/2022

Verletzung der Grundrechte in Griechenland durch die von der Union finanzierten Überwachungssysteme Centaur und Hyperion

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-003094/2022
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Tineke Strik (Verts/ALE), Saskia Bricmont (Verts/ALE), Damien Carême (Verts/ALE), Sergey Lagodinsky (Verts/ALE), Diana Riba i Giner (Verts/ALE), Patrick Breyer (Verts/ALE), Erik Marquardt (Verts/ALE), Gwendoline Delbos-Corfield (Verts/ALE)

Aus aktuellen Berichten[1] geht hervor, dass Griechenland zwei von der Union finanzierte Überwachungssysteme – Centaur und Hyperion – entwickelt hat, bei denen Verhaltensanalysetechnologie eingesetzt bzw. der aufgezeichnete Bereich ständig überwacht wird. Beide Systeme wurden eingeführt, ohne dass vorher ein Datenschutzbeauftragter ernannt oder die obligatorische Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt worden wäre. Darüber hinaus haben die Aufsichtsorgane (der EDSA und der EDSB) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme Nr. 5/2021 erklärt, dass der Einsatz von Verhaltenserkennungstechnologie aufgrund des von ihr ausgehenden inakzeptablen Risikos in Bezug auf die Grundrechte verboten werden sollte. Trotz dieser eindeutigen Rechtsverletzungen soll für diese einschneidenden Überwachungssysteme ein zweistelliger Millionenbetrag aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Fonds für die innere Sicherheit gezahlt worden sein[2],[3].

Letzte Aktualisierung: 26. September 2022
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen