Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
17.11.2022
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/1232[1] sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis zum 3. Mai 2022 Berichte mit Statistiken vorzulegen. Sechs Mitgliedstaaten haben diese Berichte vorgelegt: Österreich, Litauen, Malta, Portugal, die Slowakei und Slowenien.
Auf Anfrage hat die Kommission klargestellt, was von den Mitgliedstaaten erwartet wird, und den Mitgliedstaaten, die noch keine Berichte vorgelegt haben, eine Erinnerung per E-Mail geschickt.
Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer aus der Verordnung (EU) 2021/1232 erwachsenden Verpflichtungen zu unterstützen und wird erforderlichenfalls von ihren vertraglichen Durchsetzungsbefugnissen Gebrauch machen.
- [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1232
Letzte Aktualisierung: 21. November 2022