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Parlamentarische Anfrage - E-003150/2022Parlamentarische Anfrage
E-003150/2022

Meldepflichten gemäß der Verordnung (EU) 2021/1232 über aufgedeckten sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-003150/2022
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)

Die Verordnung (EU) 2021/1232[1] über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG trat am 2. August 2021 in Kraft.

Gemäß Artikel 8 dieser Verordnung mussten die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 3. August 2022 Berichte mit statistischen Angaben über die Gesamtzahl der Meldungen über aufgedeckten sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet übermitteln, die von Anbietern und Organisationen, die im öffentlichen Interesse gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen, an die zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden, sowie die Zahl der Kinder, die durch Maßnahmen gemäß Artikel 3 der Verordnung ermittelt wurden, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, und die Zahl der verurteilten Straftäter.

Letzte Aktualisierung: 29. September 2022
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