Angaben der Anbieter zu ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2021/1232
22.9.2022
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003151/2022
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Die Verordnung (EU) 2021/1232[1] über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technik durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet ist am 2. August 2021 in Kraft getreten.
Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer vii dieser Verordnung mussten die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikation bis zum 3. Februar 2022 einen Bericht über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung veröffentlichen und der Kommission vorlegen.
- 1.Von welchen Anbietern hat die Kommission bisher entsprechende Berichte erhalten?
- 2.Waren die Berichte hinreichend detailliert und entsprachen sie den Anforderungen der Verordnung, und falls nein, hat die Kommission Verbesserungen verlangt (gegebenenfalls mit Angaben zum jeweiligen Anbieter)?
- 3.Wie bewertet die Kommission insgesamt den Nutzen der Berichte im Hinblick auf die Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, und welche Änderungen würde sie gegebenenfalls vorschlagen?
- [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1232