Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission
17.11.2022
Die Kommission bestätigt, dass sie, wie in der 2021 veröffentlichten Folgenabschätzung in der Anfangsphase zur Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften[1] angekündigt, artenspezifische Bestimmungen für die Tötung bestimmter Zuchtfische[2] einzuführen beabsichtigt. Dabei wird sie die verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, die geltenden internationalen Standards[3] und die Ergebnisse der laufenden Folgenabschätzung berücksichtigen. In wissenschaftlichen Gutachten und internationalen Standards wird zu Methoden geraten, bei denen die Tiere vor der Schlachtung bis zum Tod betäubt werden. Die Kommission wird noch bis Ende des 3. Quartals 2023 Vorschläge zur Aktualisierung der Tierschutzvorschriften sammeln und dabei auch der Frage nach dem Umgang mit Fischen sowie den Tötungsmethoden nachgehen.