Finanzierung von aktiven Netzwerkkomponenten und von Betriebskosten in den bevorstehenden Phasen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
22.11.2022
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003785/2022
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Pilar del Castillo Vera (PPE), Angelika Niebler (PPE)
Die ARF ermöglicht Mitgliedstaaten die Finanzierung von 5G-Netzwerken und trägt somit dazu bei, dass die EU ihre Konnektivitätsziele wie vorgeschrieben bis August 2026 erreichen kann. Allerdings gehen einige dieser Projekte mit hohen Betriebskosten einher, die – falls sie in den betreffenden Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden – die Tragfähigkeit der Projekte auf lange Sicht gefährden könnten. In Spanien beispielsweise wurde die Finanzierung von aktiven Netzwerkkomponenten – außer in erfolgreichen Ausnahmefällen wie dem der Region Galicien – nicht in den Ausschreibungen berücksichtigt. In der Folge nahm kein Mobilfunknetzbetreiber an den Ausschreibungen teil.
- 1.Gedenkt die Kommission im Rahmen der Überarbeitung der aus dem Jahr 2013 stammenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für die Breitbandversorgung vorzuschlagen, dass mit den Subventionen für den Netzausbau zusätzlich zu den aktiven Netzwerkkomponenten auch die Betriebskosten abgedeckt werden?
- 2.Wird die 2026 ablaufende Frist für die Erreichung der zuvor festgelegten Ziele angesichts der Verzögerung bei der Vergabe von Mitteln aus der ARF verlängert?
Eingang: 22.11.2022