Patentierung von Pflanzensorten
23.11.2022
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003819/2022
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Sarah Wiener (Verts/ALE)
Am 8. November 2022 haben einige Mitglieder im Ausschuss für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Entwicklung die Patentierung einzelner Pflanzensorten sowie die Marktkonzentration im Wirtschaftszweig Saatgut angesprochen. Die Kommission argumentierte im Ausschuss, dass wesentliche biologische Prozesse und bei diesen Prozessen durch normale Selektion und Züchtung gewonnene Produkte nicht patentierbar sind und dass diese Regelung stets eingehalten wird.
Die Unterscheidung, ob eine Pflanze mit einer technischen Erfindung (die dann patentierbar ist) und durch ein „im Wesentlichen biologisches Verfahren“ gewonnen wurde, ist im Einzelfall nicht ganz einfach, und Saatgutunternehmen finden Wege, Pflanzensorten patentieren zu lassen. Das gefährdet die Souveränität der Landwirte der Union und führt zu einer zunehmenden Konzentration einzelner Saatgutanbieter. Ein Beispiel dafür ist das Patent EP2966992 auf bei hoher Temperatur keimenden Blattsamen, wo das Saatgut mit herkömmlichen Züchtungsmethoden gewonnen wurde, und es gibt andere Fälle, in denen in der Vergangenheit Patente teilweise auch wieder widerrufen wurden.
Es sollte klargestellt werden, dass das Verbot der Patentierung für alle Produkte und Pflanzenbestandteile gilt, die bei im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren verwendet oder mit diesen Verfahren hergestellt werden.
- 1.Ist sich die Kommission darüber im Klaren, dass das Europäische Patentübereinkommen und die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen unter Umständen umgangen werden, um Pflanzensorten patentieren zu lassen?
- 2.Ist die Kommission der Ansicht, dass Nachholbedarf bei der Reglementierung der Patentierung von Pflanzensorten besteht?
Eingang: 23.11.2022