Parlamentarische Anfrage - E-004035/2022(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-004035/2022(ASW)

Antwort von Nicolas Schmit im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission verfolgt gegenüber Kinderarbeit einen Null-Toleranz-Ansatz, der keinen Fahrplan umfasst. Sie arbeitet mit globalen Partnern in bestehenden Rahmen wie dem Aktionsaufruf von Durban[1] und den Zielen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere dem Ziel 8.7[2], zusammen, um Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. Die Kommission erwägt[3], Partner der Allianz 8.7[4] — einer Partnerschaft zur Beseitigung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit — zu werden.

Die EU bekämpft die Ursachen der Kinderarbeit durch Entwicklungszusammenarbeit[5], geografische/thematische Programme[6], eine bessere Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in Freihandelsabkommen[7] und im Allgemeinen Präferenzsystem (APS), einschließlich APS+, in denen sich die Partner zur Ratifizierung und wirksamen Umsetzung grundlegender Arbeitsübereinkommen, auch über Kinderarbeit, verpflichten.

Die Kommission hat ihren Null-Toleranz-Ansatz durch folgende Maßnahmen gestärkt: die Mitteilung über menschenwürdige Arbeit[8], einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit[9], die Verpflichtung in der der EU-Kinderrechtsstrategie[10], die Lieferketten der EU frei von Kinderarbeit zu machen, die neue Globale Aktion der EU zur Beendigung der Kinderarbeit[11] und den Vorschlag für eine Verordnung[12], um das Inverkehrbringen von in Zwangsarbeit, einschließlich Kinderarbeit, hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt zu verbieten.

Derzeit ist nicht geplant, einen dem des US-Arbeitsministeriums vergleichbaren Bericht vorzulegen. Die vorgeschlagene Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sieht jedoch die Einrichtung einer Datenbank für Bereiche und Produkte mit Zwangsarbeitsrisiko (einschließlich Kinderzwangsarbeit) vor, um den Unternehmen dabei zu helfen, ihre Auswirkungen auf Zwangsarbeit zu ermitteln und zu beseitigen, und die Arbeit der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Verordnung zu erleichtern.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023
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