Geheime Hafteinrichtungen, Käfige und Folter entlang der EU-Außengrenzen
9.1.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000031/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Damian Boeselager (Verts/ALE), Tineke Strik (Verts/ALE), Erik Marquardt (Verts/ALE), Saskia Bricmont (Verts/ALE)
Am 8. Dezember 2022 veröffentlichte Lighthouse Reports in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Nachrichten- und Medienunternehmen – darunter Der Spiegel, Le Monde, Domani, die ARD (insbesondere deren Sendung Monitor), Sky News, SRF und der bulgarische Ableger von RFE/RL – die Ergebnisse einer Recherche, in deren Rahmen der systematische Einsatz von Folterungen und geheimen Hafteinrichtungen entlang der Außengrenzen der EU aufgedeckt wurde. Diese geheimen Einrichtungen werden von bulgarischen, ungarischen und kroatischen Sicherheitskräften genutzt, um Menschen festzuhalten, bevor sie sie illegal abgeschoben werden. Da die Einrichtungen nicht im Rahmen der formellen Haft- und Aufnahmesysteme betrieben werden, unterliegen sie weder einer unabhängigen Kontrolle und Überwachung noch sind sie öffentlich zugänglich.
Die Recherchen ergaben, dass es sich hierbei nicht um isolierte Einrichtungen handelt, sondern dass diese Teil eines größeren Systems sind und dass einige davon mit EU-Geldern gefördert und von Frontex-Mitarbeitern betrieben werden.
- 1.Kann die Kommission Statistiken zur Zahl der in diesen geheimen Einrichtungen festgehaltenen Menschen vorlegen?
- 2.Gedenkt die Kommission, eine Untersuchung der in diesen Einrichtungen gängigen Praktiken einzuleiten, die klar gegen das Unions- und Völkerrecht verstoßen, insbesondere gegen Artikel 8 bis 11 der Richtlinie über Aufnahmebedingungen[1] und Artikel 15 und 16 der Rückführungsrichtlinie[2]?
- 3.Welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, um die Umsetzung des EU-Besitzstands im Bereich Asyl zu überwachen, insbesondere der Bestimmungen der Richtlinie über Aufnahmebedingungen, der Asylverfahrensrichtlinie[3] und der Rückführungsrichtlinie?
Eingang: 9.1.2023
- [1] Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 96).
- [2] Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98.
- [3] Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes, ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 60.