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Parlamentarische Anfrage - E-000156/2023(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000156/2023(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission wurde vom Rat im Juli 2022 ermächtigt, eine Statusvereinbarung mit der Republik Senegal[1] auszuhandeln. Es haben bereits Gespräche stattgefunden, allerdings wurden die förmlichen Verhandlungen mit Senegal über die Statusvereinbarung bislang noch nicht aufgenommen.

Die Kommission wurde vom Rat im Juli 2022 ermächtigt, eine Statusvereinbarung mit der Islamischen Republik Mauretanien auszuhandeln. Derzeit laufen die Verhandlungen. Das Europäische Parlament wurde darüber im Rahmen der Sitzung der Koordinatoren des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres unterrichtet.

Wie es für alle internationalen Übereinkünfte der Fall ist, kann die Kommission Statusvereinbarungen nur aushandeln, nachdem sie vom Rat dazu ermächtigt wurde.[2] Abgesehen von der Ermächtigung für Senegal wurde die Kommission bisher ermächtigt, Statusvereinbarungen mit der Republik Albanien[3], mit Bosnien und Herzegowina[4], mit der Islamischen Republik Mauretanien[5], mit Montenegro[6] und mit der Republik Serbien[7] auszuhandeln. Zuvor erhielt sie die Ermächtigung, Statusvereinbarungen mit der Republik Moldau[8] und der Republik Nordmazedonien[9] auszuhandeln, die beide abgeschlossen wurden.

Die Musterstatusvereinbarung ist öffentlich zugänglich.[10]

Letzte Aktualisierung: 20. März 2023
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