Vertragsverletzungsverfahren INFR(2020)2033 wegen Holzeinschlags in Rumänien
1.2.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000301/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Viola von Cramon-Taubadel (Verts/ALE)
Bereits am 2. Juli 2020 veröffentlichte die Kommission eine begründete Stellungnahme, aus der eindeutig hervorgeht, dass Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden kann, falls Rumänien nicht binnen eines Monats reagiert. Bisher wurden keine sichtbaren oder messbaren Fortschritte erzielt. Im Gegenteil: Die anhaltende weitreichende Zerstörung von Natura-2000-Gebieten, die anhand umfassender Nachweise belegt ist, zeigt, dass immer noch nicht gegen die Probleme vor Ort vorgegangen wird. Weiterhin kommt es zu Verstößen gegen die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates), und die EU-Holzverordnung (Verordnung (EU) 995/2010) wird nicht ordnungsgemäß angewandt.
Zudem haben sich die Maßnahmen der staatlichen Stellen Rumäniens als unzureichend erwiesen, was die Erhaltungsziele und Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung geschützter Arten und Habitate anbelangt.
Überdies ist Umweltkriminalität, insbesondere illegaler Holzhandel, ein äußerst profitables Geschäft mit jährlich etwa 110 bis 281 Mrd. USD Umsatz.
- 1.Warum hat die Kommission entgegen ihren Ankündigungen nicht den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Verfahren befasst?
- 2.Wie sorgt die Kommission dafür, dass die genannten Erhaltungsziele und Maßnahmen in den betreffenden Gebieten im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 umgesetzt werden?
- 3.Welche Maßnahme plant die Kommission zur Verfolgung und Beschlagnahme von Erträgen aus der Umweltkriminalität?
Eingang: 1.2.2023