Parlamentarische Anfrage - E-000626/2023(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000626/2023(ASW)

Antwort von Janez Lenarčič im Namen der Europäischen Kommission

Seit 2020 ist die Zahl der Krisen und Katastrophen, aufgrund derer das Katastrophenschutzverfahren der Union aktiviert wurde, stärker angestiegen als jemals zuvor. Dieser Anstieg spiegelt sowohl die zunehmende Häufigkeit, Dimension und Dauer von Krisen, als auch die höhere Flexibilität, Sichtbarkeit und Wirkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union wider.

Die verbesserte Reaktion wurde durch die Aufstockungen ermöglicht, die zu einem Großteil unter Nutzung der Flexibilität des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) erfolgten.[1]

Der Haushalt für das Katastrophenschutzverfahren der Union wurde in diesem MFR deutlich aufgestockt (1,3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 im Vergleich zu 574 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020). Weitere 2 Mrd. EUR werden im Rahmen von NextGenerationEU — auch über die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und ‐reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) — bereitgestellt und tragen zur Vorsorge und Reaktionsfähigkeit der EU bei Gesundheitsbedrohungen sowie bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen bei.

Umfassende Investitionen wurden 2021-2023 zum Aufbau der rescEU-Kapazitäten der EU unterstützt, insbesondere für eine Flotte zur Brandbekämpfung aus der Luft. 195 Mio. EUR aus der Mittelausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der Union wurden aus dem Zeitraum 2024-2027 vorgezogen, um eine schnellere Beschaffung von Löschflugzeugen und Hubschraubern zu ermöglichen. Eine Aufstockung um 55 Mio. EUR wird die Verfügbarkeit von Mitteln zur Waldbrandbekämpfung im Rahmen der rescEU-Übergangsphase für die Sommer 2023 und 2024 sicherstellen.

Die Haushaltsmittel wurden als Reaktion auf spezifische Notlagen aufgestockt, darunter Evakuierungen aus Afghanistan. Die Aufstockung um 124,5 Mio. EUR ermöglichte die Bereitstellung von Sachhilfe in der Ukraine (Stromgeneratoren, medizinische Geräte, Behelfsunterkünfte oder auch medizinische Evakuierungen von Patienten).

Die Kommission wird die Halbzeitüberprüfung des MFR spätestens Mitte 2023 vorlegen. Gegenstand der Überprüfung ist auch die Bewertung der Flexibilität und Reaktionsfähigkeit des EU-Haushalts bei Krisen.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2023
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen