Behandlung von Asylsuchenden im Lager Lipa in Bosnien und Herzegowina
19.4.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001269/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Erik Marquardt (Verts/ALE)
Im November 2022 besuchte Kommissar Olivér Várhelyi Bosnien und Herzegowina und verkündete, dass zusätzliche 500 000 EUR für das Lager Lipa und die dortige Haftanstalt verwenden werden, damit „fake asylum seekers“ inhaftiert werden können[1], bis sie in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Der Sonderbeauftragte der EU in Bosnien und Herzegowina, Johann Sattler, sagte hingegen vergangene Woche[2], dass Menschen maximal bis zu 72 Stunden dort inhaftiert werden dürfen. Die EU‑Gelder für Lipa kommen aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA).
Die kantonalen Behörden in Bosnien und Herzegowina geben an, dass die Baugenehmigung für das Haftlager im Lager Lipa nie erteilt wurde. Der Premierminister des Kantons Una-Sana äußert sich öffentlich besorgt über den Mangel an Informationen über das Objekt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen einzeln.
- 1.Was soll mit dem Begriff „fake asylum seekers“ (dt. falsche Asylantragsteller) aus Sicht der Kommission zum Ausdruck gebracht werden, und wie unterscheiden sich diese von „richtigen“ Asylantragstellern?
- 2.Wie viele Personen können im Lager Lipa zu welchem Zweck inhaftiert werden, und wie wird sichergestellt, dass das Geld nicht für die Inhaftierung von zuvor illegal durch kroatische Behörden aus der EU verschleppten Personen genutzt wird?
- 3.Ist die Behandlung von Personen im Lager Lipa aus Sicht der Kommission im Einklang mit EU-Recht und internationalem Recht?
Eingang: 19.4.2023