Verbot von Demonstrationen zur Bekundung von Solidarität mit dem palästinensischen Volk
2.5.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001428/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Manu Pineda (The Left), Özlem Demirel (The Left)
Die Berliner Polizei hat eine Reihe von Gedenkveranstaltungen verboten, die am 15. und 16. April 2023 von der Bewegung für Solidarität mit Palästina in Berlin veranstaltet werden sollten. Schon früher wurden friedliche Proteste verboten, mit denen Solidarität mit dem palästinensischen Volk bekundet und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen Israels, wie das Verbot der Proteste am Nakba-Tag im Mai 2022, verurteilt werden sollten.
Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union schützt die Meinungsfreiheit, während Artikel 12 die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit schützt. Es ist besorgniserregend, dass die Bewegung für Solidarität mit Palästina häufig von Einschränkungen dieser Grundrechte betroffen ist, um zu versuchen, ihre Proteste und ihre Außenwirkung einzuschränken.
- 1.Sind der Kommission diese Verbote bekannt? Hat sie sich mit den zuständigen staatlichen Stellen in Verbindung gesetzt, um sicherzustellen, dass keine Grundrechte verletzt werden?
- 2.Gibt es nach Auffassung der Kommission konkrete Gründe, die einen Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtfertigen, um die Proteste und die Außenwirkung der Bewegung für Solidarität mit Palästina einzuschränken?
Eingang: 2.5.2023