Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
2.2.2024
1. Die Kommission hat wiederholt ihre Besorgnis über Berichte und Vorwürfe, Migranten würden an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen („Pushbacks“) und misshandelt, zum Ausdruck gebracht. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, den EU-Asylvorschriften und der Charta[1] sollten Menschen, die internationalen Schutz in der EU suchen, die Möglichkeit haben, solchen Schutz zu beantragen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Verpflichtungen in vollem Umfang einhalten und alle Vorwürfe von Fehlverhalten in diesem Zusammenhang untersuchen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, in den Mitgliedstaaten die notwendigen institutionellen Strukturen zu schaffen, um mutmaßliche Grundrechtsverletzungen zu überwachen und zu untersuchen und, falls ein Fehlverhalten festgestellt wird, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Parallel dazu unterstützt die Kommission die Schaffung unabhängiger und effizienter Überwachungsmechanismen, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits eingerichtet wurden. Im Migrations- und Asylpaket wird (im Rahmen des Vorschlags für eine Screening-Verordnung[2]) die Einrichtung unabhängiger Überwachungsmechanismen für alle Mitgliedstaaten an allen Außengrenzen vorgeschlagen.
2. Die Kommission hat die griechischen Behörden aufgefordert, eine förmliche Untersuchung der gemeldeten Vorfälle einzuleiten, und die Zusage des griechischen Ministerpräsidenten, dass in dieser Angelegenheit eine unabhängige Untersuchung durchgeführt wird, begrüßt. Die Kommission wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, um zu überprüfen, ob die griechischen Behörden tatsächlich tätig werden. Die Kommission arbeitet mit den zuständigen nationalen Behörden in Griechenland zusammen, um die institutionellen Strukturen für die Überwachung und Untersuchung von Vorwürfen zu schaffen und zu stärken, insbesondere durch die Einrichtung eines stabilen Systems, das die Untersuchung von Vorwürfen sowie die notwendigen Folgemaßnahmen durch die Einbeziehung nationaler Disziplinarorgane, unabhängiger Behörden und der Justiz ermöglicht.[3]
- [1] Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2012/C 326/02.
- [2] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817.
- [3] Nach der Einführung eines mehrstufigen Systems zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der Europäischen Grundrechtecharta und des EU-Besitzstands haben die griechischen Behörden zusätzliche Strukturen in Form eines Ausschusses für die Einhaltung der Grundrechte und eines neuen Grundrechtsbeauftragten im Migrationsministerium geschaffen. Gleichzeitig laufen mehrere Untersuchungen der nationalen Ermittlungsstellen in den Strafverfolgungsbehörden, der benannten unabhängigen Behörden (die nationale Transparenzbehörde) und der Staatsanwaltschaft.