Beteiligung der libyschen Küstenwache an Menschenhandel und Schleuserkriminalität
5.6.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001792/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Erik Marquardt (Verts/ALE)
Aus dem jüngsten Bericht[1] der unabhängigen Erkundungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu Libyen geht hervor, dass Beweise vorliegen, wonach Einheiten und Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache mit Schleusern zusammenarbeiten und selbst am Menschenhandel beteiligt sind, und zwar insbesondere in der westlichen libyschen Region Zawiya. So wurde aufgedeckt, dass die libysche Küstenwache in diesem Gebiet mit der Haftanstalt al-Nasr in Zawiya unter einer Decke steckt. Der Befehlshaber der Einheit, Abd al-Rahman al-Milad (Spitzname „Bija“), steht seit Juni 2018 wegen Beteiligung am Menschenhandel auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen[2].
- 1)Wann hat die Kommission davon erfahren und welche Informationen liegen ihr über diese geheimen Absprachen in der Region Zawiya vor?
- 2)Welche Maßnahmen wird die Kommission als Reaktion auf die zutage geförderten Erkenntnisse ergreifen und wird dies dazu führen, dass die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache oder die finanzielle Unterstützung für diese Organisation eingestellt wird?
- 3)Welche Schritte können wir von der Kommission nach der Veröffentlichung dieses Berichts in Bezug auf Italien angesichts der Zusammenarbeit des Landes mit Libyen und der sogenannten libyschen Küstenwache erwarten?
Eingang:5.6.2023