Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
27.9.2023
1. Die Kommission hat die griechischen Behörden unverzüglich aufgefordert, eine förmliche Untersuchung des Vorfalls einzuleiten, über den in dem genannten Artikel berichtet wird. Sie begrüßte die Zusage des griechischen Ministerpräsidenten, eine umfassende und unabhängige Untersuchung in dieser Angelegenheit durchzuführen. Die Kommission hat betont, dass die zuständigen Behörden diese Untersuchung rasch, transparent und unabhängig durchführen sollten und dass etwaige festgestellte Verstöße entsprechend gerichtlich verfolgt werden sollten. Die Kommission wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachten und ist bereit, im Einklang mit den Verträgen weitere Maßnahmen zu ergreifen, falls dies erforderlich und angemessen ist.
2. EU-Mittel müssen gemäß den geltenden EU-Vorschriften verwendet werden, die auch die Achtung der Grundrechte fordern. Liegen stichhaltige Beweise dafür vor, dass EU-Mittel nicht gemäß den geltenden Vorschriften verwendet wurden, ergreift die Kommission geeignete Maßnahmen, die der in den geltenden Rechtsvorschriften[1] verankerten Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Im Falle von Fehlern, Unregelmäßigkeiten und Betrug ergreift sie die erforderlichen Maßnahmen und leitet die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge ein.[2]
- [1] Einschließlich der Haushaltsordnung (Verordnung (EU) 2018/1046), der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Verordnung (EU) 2021/1060) und der spezifischen Verordnungen zur Einrichtung der HOME-Fonds (Verordnungen (EU) 2021/1147, 2021/1148, 2021/1149).
- [2] Die allgemeine Konditionalitätsregelung gilt, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz der finanziellen Interessen der EU hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Kommission ein Verfahren einleiten, es sei denn, sie ist der Auffassung, dass andere in den Rechtsvorschriften der Union festgelegte Verfahren es ihr ermöglichen würden, den Haushalt der Union wirksamer zu schützen. Die Kommission überwacht die Lage in allen Mitgliedstaaten und wird nicht zögern, die Konditionalitätsregelung anzuwenden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.