Vereinbarkeit des deutschen LNG-Beschleunigungsgesetzes mit dem Unionsrecht
9.6.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
E-001868/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Bezüglich des deutschen Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) wird in dreifacher Hinsicht ein Verstoß gegen Unionsrecht geltend gemacht[1]:
- 1)§ 4 Absatz 1 des Gesetzes mache eine unionsrechtswidrige Ausnahme von der Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen gemäß der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie).
- 2)Die gesetzliche Regelvermutung des § 7 Satz 1 Nummer 4 des Gesetzes zur angeblich regelmäßigen Unschädlichkeit sämtlicher Gewässereinleitungen und -entnahmen verstoße gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG.
- 3)Die Begrenzung der Auslegungs- und Einwendungsfristen auf lediglich eine Woche verstoße gegen das Gebot „effektiver“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß der Beteiligungsrichtlinie 2003/35/EG.
Wie beurteilt die Kommission diese Punkte?
Eingang:9.6.2023
- [1] https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Energie/LNG/230420_Ziehm_Gutachten_LNGG_geschw%C3%A4rzt.pdf
Letzte Aktualisierung: 16. Juni 2023