Direktwahlakt für Wahlen zum Europäischen Parlament
15.6.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001946/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte eine Sperrklausel zur Europawahl mehrfach als Verstoß gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Recht auf gleiche Wahl verworfen.
Muss sich der Beschluss 2018/994 des Rates vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts für Wahlen zum Europäischen Parlament aus Sicht der Kommission an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den darin ebenfalls verbrieften Garantien (Artikel 39) messen lassen?
Eingang:15.6.2023
Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2023