Parlamentarische Anfrage - E-002070/2023(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002070/2023(ASW)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

Die Umsetzung des Asyl-Besitzstands, einschließlich der Richtlinie 2013/33/EU über Aufnahmebedingungen[1], wird in allen Mitgliedstaaten aufmerksam von der Kommission beobachtet.

Als Hüterin der Verträge kann die Kommission gegebenenfalls und im Rahmen ihres Ermessens[2] beschließen, in Anbetracht der Entwicklung der Umsetzung Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union[3] einzuleiten.

Die Kommission beobachtet die Aufnahmesituation in Belgien weiter, sie wird über den Stand bei der Schaffung neuer Aufnahmeplätze informiert und verfolgt die Annahme von Vorschlägen durch die belgische Regierung, die auf eine Verbesserung der Aufnahmesituation abzielen (insbesondere durch eine Entlastung des Aufnahmesystems). Darüber hinaus verfolgt die Kommission aufmerksam die Umsetzung des zwischen Belgien und der Asylagentur der Europäischen Union geschlossenen Einsatzplans[4].

Am 5. Juli 2023 veröffentlichte die Kommission den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023.[5] Im Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Belgien wird darauf verwiesen, dass die Nichteinhaltung von Gerichtsentscheidungen durch die belgische Regierung, auch in Aufnahmefällen, Anlass zu Bedenken gibt. Die Kommission wird die Lage im Rahmen ihres jährlichen Zyklus zur Rechtsstaatlichkeit weiter verfolgen.

Letzte Aktualisierung: 18. September 2023
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