Dynamische Preisgestaltung bei Konzertkarten
3.8.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002400/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Lara Wolters (S&D), René Repasi (S&D)
Unternehmen wie Ticketmaster und Live Nation, die Eintrittskarten für Konzerte von Künstlern der Unterhaltungsmusik verkaufen, nutzen zunehmend eine euphemistisch als „dynamische Preisgestaltung“ bezeichnete Praxis, mit der sie die Ticketpreise erhöhen. Die Preise werden nicht im Voraus veröffentlicht und steigen mit steigender Nachfrage exponentiell an. Diese willkürliche Praxis ist für die Verbraucher, insbesondere für junge Menschen, oft nachteilig, da sie den Besuch von Konzerten zu einem Privileg macht, das nur reichen Fans oder solchen, die bereit sind, für ihre Lieblingskünstler enorme Summen auszugeben, vorbehalten ist.
- 1.Ist die Kommission der Auffassung, dass die „dynamische Preisgestaltung“ bei Konzertkarten durch den geltenden Besitzstand im Bereich des Verbraucherschutzes abgedeckt und/oder verboten ist und/oder eine wettbewerbswidrige Verhaltensweise darstellt, die nach Artikel 102 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten ist?
- 2.Ist sie auf die zahlreichen negativen Folgen der „dynamischen Preisgestaltung“ aufmerksam gemacht worden, und wenn ja, steht sie in Bezug auf diese Praxis in Kontakt mit den Verbraucherschutzbehörden, dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren und anderen Verbraucherorganisationen in den EU-Mitgliedstaaten sowie mit den Kartenverkaufsunternehmen?
- 3.Wird sie konkrete Maßnahmen gegen diese Praxis ergreifen, z. B. indem sie von den Unternehmen Transparenz bei den Ticketpreisen verlangt oder Preisobergrenzen für die „dynamische Preisgestaltung“ festlegt?
Eingang:3.8.2023