Ergebnisse des Monitorings zur Einhaltung der Menschenrechte in Libyen
8.9.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002598/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Özlem Demirel (The Left)
Hinsichtlich der Unterstützung der Küstenwache in Libyen mit Schiffen und anderer Ausrüstung hat die EU verkündet, gemeinsam mit Durchführungspartnern wie Italien „solide Überwachungsmechanismen“ einzusetzen, um die Einhaltung der Menschenrechte in den EU-Programmen zu überwachen. Seit 2019 gibt es außerdem ein System zur Überwachung durch Dritte, das sich insbesondere auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung konzentrieren soll. Darin sollen auch Beiträge unabhängiger externer Sachverständiger vor Ort einfließen. Schließlich führt die Kommission nach eigener Aussage Ad-hoc-Evaluierungs- und Monitoringmissionen durch.
- 1.In welcher Häufigkeit oder Frequenz macht die Kommission seit 2017 von ihren soliden Überwachungsmechanismen und Ad-hoc-Evaluierungs- und Monitoringmissionen in Libyen Gebrauch, um die Einhaltung der Menschenrechte in EU-Programmen, mit denen die libysche Küstenwache unterstützt wird, zu überwachen?
- 2.Auf welche Systeme zur Überwachung durch Dritte oder unabhängiger externer Sachverständiger vor Ort, die sich unter anderem auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung konzentrieren sollen, hat die Kommission Zugriff, und wie oft hat sie bereits einschlägige Mitteilungen erhalten?
- 3.Zu welchen Ergebnissen haben die vorstehend beschriebenen Mechanismen bislang geführt, und welche Gesamteinschätzung zur Beachtung der Menschenrechte durch die libysche Küstenwache konnte die Kommission daraus gewinnen?
Eingang: 8.9.2023