Beteiligung der EU an der verstärkten Partnerschaft im Bereich des Grenzschutzes mit den USA
11.9.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002617/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Saskia Bricmont (Verts/ALE), Tineke Strik (Verts/ALE), Damien Carême (Verts/ALE), Patrick Breyer (Verts/ALE)
Im Hinblick auf die mögliche Beteiligung der EU an der verstärkten Partnerschaft im Bereich des Grenzschutzes mit den USA (EBSP) wurden viele Bedenken hinsichtlich der Grundrechte und des Datenschutzes geäußert. Wir halten den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen für bedauerlich und möchten daher folgende Fragen stellen:
- 1.Der schwedische Ratsvorsitz erklärte in einem Dokument vom 18. April 2023[1], dass sich die Kommission kürzlich für einen pragmatischen Ansatz entschieden habe, was bedeutet, dass der Informationsaustausch von Fragen im Zusammenhang mit der Visumpolitik getrennt behandelt werden soll. Wie genau hat die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Teilnahme am EBSP als Voraussetzung für die Befreiung von der Visumpflicht in den USA vorgeschlagen wird, den Informationsaustausch von der Visumpolitik getrennt?
- 2.In den Ratsdokumenten wird außerdem darauf hingewiesen[2], dass zwischen der Kommission und den USA ein „Konzeptnachweis“ für den Datenaustausch ausgearbeitet wird, wobei die Kommission jedoch keinen Vorschlag „für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über eine Einigung über die EBSP vorbereitet“. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der „Konzeptnachweis“, insbesondere im Hinblick auf Pläne zum Austausch personenbezogener oder sonstiger Daten?
- 3.Welchen Rang haben die Beamten in der Arbeitsgruppe, in der der EBSP erörtert wird, wie viele Sitzungen der Arbeitsgruppe haben zu welchen Terminen stattgefunden, wann sind die nächsten Sitzungen geplant, und welchen Auftrag hat die Arbeitsgruppe?
Eingang: 11.9.2023
Letzte Aktualisierung: 19. September 2023