Inhaltliche Änderungen an palästinensischen Schulbüchern als zwingende Voraussetzung für die Auszahlung von Mitteln an das UNRWA
12.9.2023
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002620/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
David Lega (PPE), Anna-Michelle Asimakopoulou (PPE), Petras Auštrevičius (Renew), Antonio López-Istúriz White (PPE), Lukas Mandl (PPE), Bert-Jan Ruissen (ECR), Miriam Lexmann (PPE), Andrey Kovatchev (PPE), Carmen Avram (S&D), Ondřej Knotek (Renew), Loránt Vincze (PPE), Niclas Herbst (PPE), Dietmar Köster (S&D), Anja Haga (PPE)
In einer kürzlich durchgeführten Studie, die die Kommission beim Georg-Eckert-Institut in Auftrag gegeben hat, wurde festgestellt, dass palästinensische Schulbücher antisemitisches Material enthalten. Als Haushaltsbehörde der Union hat das Europäische Parlament die Kommission bereits mehrmals aufgefordert, die Auszahlung von Unionsmitteln an die Palästinensische Behörde davon abhängig zu machen, dass Lehrbücher frei von Antisemitismus und Hass sind, wobei die UNESCO-Standards uneingeschränkt einzuhalten sind.
In den Berichten 2018, 2019, 2020 und 2021 über die Entlastung der Kommission – und unlängst auch in seiner Empfehlung zu den Beziehungen zur Palästinensischen Behörde vom Juli 2023 – hat das Europäische Parlament wieder und wieder betont, dass in palästinensischen Lehrbüchern antisemitische Inhalte, die sogar Aufstachelung zu Gewalt darstellen, immer noch nicht entfernt wurden. Die Palästinensische Behörde hat ihren internationalen Partnern zwar zugesagt, Verbesserungen vorzunehmen, doch weder die Lehrpläne noch die Lernkarten wurden überarbeitet.
- 1.Wie reagiert die Kommission darauf, dass sich in palästinensischen Schulbüchern nach wie vor antisemitische Inhalte finden?
- 2.Gedenkt die Kommission, die Auszahlung von Mitteln an die Palästinensische Behörde zu überdenken und die Bereitstellung von Unionsmitteln zur Finanzierung der Gehälter der für die Ausarbeitung von Lehrbüchern zuständigen Beamten vom Inhalt der von ihnen erstellten Lehrbücher, d. h. davon abhängig zu machen, dass in ihnen die Werte der Union und der UNESCO – Frieden, Toleranz und Koexistenz – zum Ausdruck kommen?
Eingang: 12.9.2023