Antwort von Olivér Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission
9.4.2024
Nach den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel am 7. Oktober 2023 hat die Kommission eine Überprüfung ihrer laufenden Finanzhilfe für Palästina[1] durchgeführt. Die Überprüfung wurde am 21. November 2023 abgeschlossen. Daraus geht hervor, dass die Kontrollen der Kommission und die bestehenden Garantien, die in den letzten Jahren erheblich verstärkt wurden, funktionieren. Darüber hinaus wurden bis dato keine Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen festgestellt. In Anbetracht der aktuellen Lage und im Einklang mit ihren Verpflichtungen hat die Kommission jedoch weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Anwendung der derzeit geltenden Garantien zu verschärfen, z. B. die Aufnahme einschlägiger Klauseln zur Unterbindung von Missbrauchsanreizen in alle neuen Verträge, die Kontrolle ihrer strikten Einhaltung sowie die Ausweitung der Kontrollen, beispielsweise auch mittels Kontrollen Dritter.
Die Überprüfung der Finanzhilfe erfolgte nach Maßgabe von Artikel 74 Absatz 2 der Haushaltsordnung[2], in dem die Pflichten des Anweisungsbefugten festgelegt sind, der für die Ausführung der Einnahmen und Ausgaben nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verantwortlich ist und der unter Beachtung der Risiken, die mit dem Verwaltungsumfeld und der Art der finanzierten Maßnahmen verbunden sind, unter anderem die erforderlichen internen Kontrollsysteme einrichtet.
Die Überprüfung umfasste außerdem den Bestand offener Projekte zugunsten Palästinas, hauptsächlich im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, sowie die EU-Hilfe, die über andere Instrumente wie Erasmus+[3], Horizont Europa[4] oder Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit[5], Krisenreaktionsprogramme und thematische Finanzierungslinien finanziert wird. Bei der Überprüfung wurden keine Aufwendungen für die humanitäre Hilfe für die Palästinenser berücksichtigt, die sich 2023 auf über 100 Mio. EUR vervierfacht haben.
Mit dieser Überprüfung sollte auch der Aufforderung entsprochen werden, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 19. Oktober 2023[6] an die Kommission gerichtet hat.
Die EU bleibt wichtiger Geber für die palästinensische Bevölkerung und die Palästinensische Autonomiebehörde, die nach wie vor der wichtigste Partner in der Region ist.
- [1] Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.
- [2] Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).
- [3] Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+: dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1).
- [4] Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).
- [5] Siehe hierzu Ziffer 4.7 der Mitteilung der Kommission vom 21. November 2023 „Überprüfung der laufenden Finanzhilfe für Palästina (C(2023) 8300 final)“.
- [6] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Oktober 2023 zu den abscheulichen Terrorangriffen der Hamas auf Israel, dem Recht Israels, sich im Einklang mit dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht zu verteidigen, und der humanitären Lage im Gazastreifen (2023/2899(RSP)), https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0373_EN.pdf