Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission
22.12.2023
In der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)[1] ist der Schutz der Endgeräte der Nutzer vorgesehen. Nach Artikel 5 Absatz 3 muss vor der Speicherung von Informationen oder dem Zugriff auf Informationen, die auf Endgeräten gespeichert sind, die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden. Dadurch soll ihre Privatsphäre geschützt werden, wie in Erwägungsgrund 24 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation erläutert. Darüber hinaus werden mit Artikel 5 Absatz 3 im Rahmen seines Anwendungsbereichs alle auf den Endgeräten gespeicherten Informationen geschützt. Er gilt zudem unabhängig von der Technologie, die für den Zugriff auf diese Informationen verwendet wird.
Die verpflichtende Einholung der Einwilligung nach Artikel 5 Absatz 3 steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst der Informationsgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Also muss zwischen dem unbedingten Erfordernis und der Erbringung des vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienstes ein klar ersichtlicher Zusammenhang bestehen, damit diese Ausnahme gilt.
Es sollte von Fall zu Fall geprüft werden, ob der Einsatz bestimmter Technologien oder der Zugriff auf bestimmte Informationen im Zusammenhang mit der Erkennung von Adblockern in den Anwendungsbereich des genannten Artikels der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation fallen. Dazu müssten alle relevanten Umstände untersucht und bewertet werden. Gleiches gilt für die Frage, ob eine technische Speicherung oder ein Zugriff für die Bereitstellung eines Dienstes der Informationsgesellschaft unbedingt erforderlich wäre. Unbeschadet der Befugnisse der Kommission als Hüterin der Verträge fällt die Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in die Zuständigkeit der nationalen Behörden und Gerichte.
- [1] Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32002L0058