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Parlamentarische Anfrage - E-003265/2023Parlamentarische Anfrage
E-003265/2023

Mutmaßlicher Verstoß der Anti-Adblock-Wall von Youtube gegen Unionsrecht

6.11.2023

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-003265/2023
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)

Mithilfe von Adblockern können sich die Nutzer unter anderem vor dem Ausspionieren ihres Surfverhaltens (Tracking) schützen.

Einige Anbieter wie zuletzt Googles Youtube suchen nach Anzeichen für Adblocker, die im Endgerät des Nutzers aktiv sind, und schließen solche Nutzer aus (Anti-Adblock-Wall). Zu diesem Zweck kontrollieren sie, ob das Endgerät bestimmte Seitenelemente versteckt oder blockiert oder ob bestimmte Adblocker-Software auf dem Endgerät verwendet wird.

Nach Artikel 5 Absatz 3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) ist sicherzustellen, dass der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur mit dessen Einwilligung gestattet ist. Eine Ausnahme gilt, wenn ein gewünschter Dienst anders nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Eingang: 6.11.2023

Letzte Aktualisierung: 13. November 2023
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