Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
23.8.2024
1. Die Zahl der auf den griechischen Inseln neu ankommenden Menschen hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2023 stetig erhöht, was die Lage mit Blick auf die Aufnahmekapazitäten erschwert hat.[1] Griechenland wird bei der Bewältigung dieser Migrationsherausforderungen finanziell und operativ von der Kommission und den EU-Agenturen unterstützt. Dies beinhaltet beispielsweise Unterstützung bei der Ausweitung der Überstellungen auf das Festland, eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein umfassendes Unterstützungsprojekt im Bereich Gesundheit[2] und Unterstützung für ein verbessertes System für die schnelle Registrierung von Anträgen auf internationalen Schutz im Einklang mit dem EU-Recht. In Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Europäischen Bürgerbeauftragten[3] hat die Kommission mit den griechischen Behörden auch zusammengearbeitet, um einen Mechanismus zur Überwachung der Grundrechte einzurichten.
2. Die Kommission erkennt die schwierigen Umstände in Griechenland an. In der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement[4], die im Rahmen des Migrations- und Asylpakets angenommen wurde, wird „Migrationsdruck“ definiert. Nach Geltungsbeginn des Pakets im Juni 2026 wird die Kommission alljährlich Berichte darüber vorlegen, wie sich die Migrationslage in der EU darstellt und welche Mitgliedstaaten unter Migrationsdruck stehen.
3. Bei der ebenfalls im Rahmen des Pakets angenommenen neuen Richtlinie über Aufnahmebedingungen[5] geht es vor allem darum, wie die Mitgliedstaaten ihre Aufnahmesysteme organisieren. So werden bestimmte Möglichkeiten eingeführt und die Maßnahmen präzisiert, die die Mitgliedstaaten treffen können, um ihre Aufnahmekapazitäten zu steuern, einschließlich Mechanismen zur Einschätzung und Deckung des Bedarfs ihrer Aufnahmesysteme sowie Zuweisung von Antragstellern in bestimmte geografische Regionen oder bestimmte Unterkünfte. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten bei der Überführung des Pakets in nationales Recht umsetzen und dass sie diese ausschöpfen, damit sie über effiziente, rechtebasierte und gut organisierte Aufnahmesysteme verfügen.
- [1] Anfang Juli 2023 waren ca. 2 053 Menschen in der Übergangseinrichtung Mavrovouni untergebracht, im Februar 2024 hingegen knapp 6 000 Asylbewerber und Personen, die internationalen Schutz genossen. Auch in Kos ist die Zahl der in der Aufnahmeeinrichtung untergebrachten Menschen um 400 % gestiegen, von 565 im Juli auf 2 818 im Februar 2024. Durchschnittlich kamen auf den griechischen Inseln vom 1. Januar bis zum 21. Februar 2024 täglich 120 Menschen an. Ausführliche Informationen über die Zahl der in den Unterkünften auf den Ägäischen Inseln untergebrachten Menschen werden vom Ministerium für Migration und Asyl veröffentlicht und sind abrufbar unter: https://migration.gov.gr/en/statistika/
- [2] https://tamey.gov.gr/amif-2021-2027/calls/031/
- [3] https://www.ombudsman.europa.eu/en/case/de/62000
- [4] Verordnung (EU) 2024/1351.
- [5] Richtlinie (EU)2024/1346.