Einstellung/„Sterben“ von Computerspielen
5.4.2024
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001023/2024
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)
Der französische Computerspielehersteller Ubisoft hat bis Dezember 2023 das Spiel „The Crew 1“ vertrieben. Aufgrund der Abschaltung seiner Server soll es aber ab April 2024 nicht mehr spielbar sein[1].
- 1.Verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht?
- 2.Welche Grenzen setzt EU-Recht allgemein den Herstellern von Computerspielen bei der Außerfunktionsetzung zuvor verkaufter Computerspiele?
- 3.Welche Stellen sind für die Durchsetzung der Vorgaben zuständig?
Eingang:5.4.2024
- [1] https://www.ubisoft.com/de-de/game/the-crew/the-crew/news-updates/mOR3tviszkxfeQCUKxhOV/ein-update-zu-the-crew
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024