Antwort von Johannes Hahn im Namen der Europäischen Kommission
30.7.2024
Herr Björn Seibert und Herr Alexander Winterstein haben einen befristeten unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen von ihren Aufgaben in der Kommission genommen, um die Wahlkampagne der Europäischen Volkspartei zum Europäischen Parlament in privater Funktion zu unterstützen. Damit wird klar zwischen externen Tätigkeiten und institutionellen Pflichten getrennt.
Für die Genehmigung dieser Tätigkeiten wurden die entsprechenden Verfahren angewandt: Ihre Erklärungen wurden auf der Grundlage der geltenden Vorschriften bewertet, insbesondere des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, des Beschlusses der Kommission über Nebentätigkeiten C(2018) 4048 final[1] und des kürzlich angenommenen Beschlusses der Kommission betreffend das Verhalten von Beamten und sonstigen Bediensteten während des Wahlkampfs für die Wahlen zum Europäischen Parlament C(2024) 1746 final[2] (im Folgenden „EP-Wahlbeschluss“).
Herr Seibert und Herr Winterstein können während der gesamten Dauer ihres unbezahlten Urlaubs die Mittel der Kommission weder nutzen noch auf sie zugreifen.
Gemäß den geltenden Vorschriften und dem EP-Wahlbeschluss dürfen Bedienstete weder Dienstleistungen noch personelle oder materielle Ressourcen der Kommission für Wahlkampfzwecke nutzen.