Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission
28.6.2024
Am 13. März 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die Prüm-II-Verordnung (EU) 2024/982[1] über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit angenommen. Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen (Prüm-II-Rahmen) geschaffen, der es den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglicht, spezifische Daten wie DNA-Profile, daktyloskopische Daten und Gesichtsbilder abzufragen und auszutauschen. Des Weiteren soll mit dem Prüm-II-Rahmen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Abfrage nach vermissten Personen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen oder aus humanitären Gründen und die Identifizierung von menschlichen Überresten ermöglicht werden, sofern diese Behörden nach nationalem Recht befugt sind, derartige Suchmaßnahmen und derartige Identifizierungen durchzuführen.
Für den Fall, dass Mitgliedstaaten den Prüm-II-Rahmen für die Suche nach vermissten Personen außerhalb des Bereichs strafrechtlicher Ermittlungen nutzen wollen, sollten sie nationale Rechtsvorschriften erlassen, in denen Verfahren, Bedingungen und Kriterien festgelegt werden, aus denen die humanitären Gründe, aufgrund derer eine automatisierte Suche nach vermissten Personen durchgeführt werden kann, eindeutig hervorgehen. Die humanitären Gründe sollten Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie andere gleichermaßen gerechtfertigte Gründe umfassen.
- [1] Verordnung (EU) 2024/982 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Prüm-II-Verordnung).