Bergung und Identifizierung von Menschen, die auf der Flucht nach Europa ums Leben gekommen sind
19.4.2024
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001171/2024
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Erik Marquardt (Verts/ALE)
Zehntausende Menschen sind bereits auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Not an den Außengrenzen der Union verschwunden oder gestorben. Ihre Leichen bleiben oft lange unentdeckt oder werden nie gefunden. Nur etwa 13 Prozent der Toten[1] werden bestattet, die meisten von ihnen anonym. Es handelt sich um eine anhaltende humanitäre Krise, bei der viele Familien verzweifelt auf Antworten warten, die sie wahrscheinlich nie erhalten werden. Trotz einer Entschließung des EP[2] im Jahr 2021 gibt es kaum unionsweite oder nationale Mechanismen zur Verbesserung der Identifizierung der Toten und der Aufklärung der Todesfälle. Das Thema hat menschenrechtliche und moralische Implikationen.
- 1.Welche Kompetenzen hat die Kommission, um Maßnahmen zu ergreifen, mit denen eine menschenwürdige Bergung der Verstorbenen und Verfahren für ihre ordnungsgemäße Identifizierung sichergestellt werden?
- 2.Mit welchen Maßnahmen, Plänen oder finanziellen Mitteln unterstützt die Kommission Verfahren, mit denen die Identifizierung erleichtert werden könnte (z. B. Einrichtung einer transnationalen DNA-Datenbank)?
Eingang:19.4.2024